Die Kosten für die 1. Behandlung, in der auch die Befundung stattfindet, betragen 100,-€ (50 - 60 Min), ebenso jede weitere Erwachsenen-Behandlung (in der Regel ab dem 14. Lj. oder nach Absprache mit dem Therapeuten).
Bei Kindern hat sich herausgestellt, dass für Folgebehandlungen entweder die halbe Zeit gut ausreicht oder sie oft auch nicht länger still liegen wollen, daher in der Regel 50,-€ (25 - 30 Min).
Der Kontrolltermin (5 - 10 Min) für Neugeborene, 3-6 Wochen nach der Behandlung, ist kostenfrei und dient der Sicherheit von Eltern und Therapeut, dass alle Korrekturen "gehalten" haben und zur bedarfsweisen weiteren Planung.
Zusätzlich zum bitte gut ausgefüllten Anamnesebogen (auch eine Operation, die 40 Jahre zurückliegt, hat eine Narbe hinterlassen...), brauchen sie unter Umständen je nach Vereinbarung mit ihrer Kasse, eine Privatverordnung ihres Arztes.
Je nach ihrer Versicherungssituation können sie die Behandlung ganz oder teilweise erstattet bekommen. (Beachten Sie auch unsere Informationen unter Behandlungsablauf.)
Für Privatversicherte: Die Abrechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ist für Versicherte einer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung mit dem zugehörigen Baustein "Naturheilkunde / Heilpraktiker" möglich. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich, um Unklarheiten bei der Kosten Erstattung zu vermeiden, im Vorfeld bei Ihrer Versicherung.
Für gesetzlich Versicherte: Osteopathie ist keine allgemeine gesetzliche Kassenleistung.
Seit 01.01.2012 übernehmen bereits viele gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathie!
Die teilnehmende gesetzliche Kassen beteiligen sich hierbei teilweise bis zu 80% der Kosten für bis zu 6 osteopathische Behandlungen pro Jahr. Dazu benötigen Sie eine Privatverordnung bzw. ein grünes Rezept vom Arzt (oder Heilpraktiker), und der Therapeut muss Mitglied in einem anerkannten Berufsverband sein.
Auch weitere Kassen haben im Laufe der Jahre mit der Übernahme der Osteopathie begonnen.
Hier können Sie sich über den aktuellen Stand informieren:
https://bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie oder Sie rufen vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse an und erkundigen sich über die aktuellen Erstattungsmöglichkeiten.